Berufsunfähigkeit: Einkommen für die eigene Existenz absichern
Die Wahl der Berufsunfähigkeitsversicherung will gut durchdacht und überlegt sein. Von einer schnellen und überhasteten Entscheidung wegen günstiger Tarife raten wir Dir ab. Wir empfehlen Dir dagegen, auf erfahrene und verantwortungsbewusste Experten zu vertrauen. Bei uns bist Du in guten Händen, denn wir bemühen uns um einen optimalen Schutz im Fall einer Invalidität. Wir vergleichen für Dich Versicherungstarife und sorgen für eine ordentliche Erwerbsminderung bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit. Schütze Dich frühzeitig vor einem unvorhersehbaren Ende Ihres Berufslebens infolge von Krankheit oder Unfall. Zusammen treffen wir die richtige Entscheidung. Überlasse unseren Mitarbeitern die Absicherung.
Häufig gestellte Fragen
Vorkehrungen treffen für Dich und Deine Familie
Jeder Vierte ist in Deutschland aufgrund einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall berufsunfähig. Er scheidet vorzeitig aus dem Berufsleben aus und kann seiner bisherigen Beschäftigung nicht mehr nachgehen. Selbst eine Invalidität ist infolge der Erkrankung oder Verletzung nicht ausgeschlossen, sodass eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit besteht. Gerade in solchen Fällen droht ein Leben am Existenzminimum mit wenig bis kein Einkommen. Mit unserer Hilfe kannst Du wichtige Vorkehrungen treffen und eine wertvolle Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Sichere Dich für den Notfall ab, damit Deine Familie das bisher gewohnte Leben erhalten bleibt. Auf unser junges und motiviertes Expertenteam kannst Du Dich verlassen.
Rechtslage zur Berufsunfähigkeit in Deutschland
Arbeitnehmer, die nach dem 2. Januar 1961 geboren wurden, erhalten von der Deutschen Rentenversicherung keine Berufsunfähigkeitsrente mehr. Für die gesetzliche Rente zählt nur, wie viele Stunden Du trotz der Berufsunfähigkeit täglich noch arbeiten kannst. Berufsunfähig bedeutet, dass Du zwar dem bisherigen Job nicht mehr nachgehst, aber am allgemeinen Arbeitsmarkt in einer beliebigen Tätigkeit arbeiten kannst. Hier nimmt die Rentenversicherung allerdings keine Rücksicht auf Deine soziale Stellung, die Ausbildung oder den akademischen Grad. Eine volle Erwerbsminderung wird nur anerkannt, wenn Du weniger als drei Stunden tätig sein kannst. Gern stehen wir Dir bei Fragen zur gesetzlichen Rechtslage zur Verfügung.